Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu unseren Honorartabellen, unserem Leistungsumfang sowie zu potenziellen Neben- und Sonderkosten. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne jederzeit an.
Honorartabelle zur Immobilienwertermittlung
Leistungsumfang und Preise
Der genaue Leistungsumfang der jeweiligen Produkte wird in den nachfolgend aufgeführten Produktdatenblättern beschrieben.
Das Honorar berechnet sich jeweils nach dem unbelasteten und ungekürzten Wert.
Die Berücksichtigung von Rechten und Lasten (z. B. Leitungsrecht, Wegerecht, Überbau, Nießbrauch, Baulast etc.) sowie Besonderheiten erfolgt nach Aufwand.
Immobilienwertermittlung – Verkehrswertgutachten / Wertermittlung
125,00 EUR netto bzw. 148,75 EUR brutto je Stunde
Anzahlung bei Auftragserteilung
Mit Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von
500,00 EUR netto bzw. 595,00 EUR brutto zu leisten.
Honorartabelle für Verkehrswertermittlungen ab 01.06.2026
| Ermittelter und unbelasteter Wert (EUR) | Honorar für Verkehrswertermittlung netto zzgl. Nebenkosten (EUR) | Honorar für Verkehrswertermittlung brutto zzgl. Nebenkosten (EUR) |
|---|---|---|
| bis 200.000 | 1.845,00 | 2.195,55 |
| 250.000 | 1.995,00 | 2.374,05 |
| 300.000 | 2.100,00 | 2.499,00 |
| 350.000 | 2.225,00 | 2.647,75 |
| 400.000 | 2.350,00 | 2.796,50 |
| 450.000 | 2.625,00 | 3.123,73 |
| 500.000 | 2.775,00 | 3.302,25 |
| 750.000 | 2.925,00 | 3.480,75 |
| 1.000.000 | 3.200,00 | 3.808,00 |
| 1.250.000 | 3.350,00 | 3.986,50 |
| 1.500.000 | 3.650,00 | 4.343,50 |
| 1.750.000 | 3.900,00 | 4.641,00 |
| 2.000.000 | 4.200,00 | 4.998,00 |
| 2.250.000 | 4.500,00 | 5.355,00 |
| 2.500.000 | 5.000,00 | 5.950,00 |
| über 3.000.0000 | nach Vereinbarung |
Honorartabelle für Wertermittlungen ab 01.06.2026
| Ermittelter und unbelasteter Wert (EUR) | Honorar für Wertermittlung netto zzgl. Nebenkosten (EUR) | Honorar für Wertermittlung brutto zzgl. Nebenkosten (EUR) |
|---|---|---|
| bis 200.000 | 1.350,00 | 1.606,50 |
| 250.000 | 1.425,00 | 1.695,75 |
| 300.000 | 1.475,00 | 1.755,25 |
| 350.000 | 1.525,00 | 1.814,75 |
| 400.000 | 1.575,00 | 1.874,25 |
| 450.000 | 1.625,00 | 1.933,75 |
| 500.000 | 1.745,00 | 2.076,55 |
| 750.000 | 1.910,00 | 2.279,90 |
| 1.000.000 | 2.110,00 | 2.510,90 |
| 1.250.000 | 2.250,00 | 2.677,50 |
| 1.500.000 | 2.425,00 | 2.885,75 |
| 1.750.000 | 2.600,00 | 3.094,00 |
| 2.000.000 | 2.775,00 | 3.302,25 |
| 2.250.000 | 3.000,00 | 3.570,00 |
| 2.500.000 | 3.250,00 | 3.867,50 |
| über 3.000.000. | nach Vereinbarung |
Eine Wertermittlung beinhaltet eine kurze und stichpunktartige Beschreibung der wesentlichen Grundstücks- und Gebäudemerkmale. Auf Erläuterungen der gewählten Wertermittlungsverfahren sowie der verwendeten Fachbegriffe wird verzichtet. Die Wertermittlung kann zur Vermögensübersicht sowie für den Kauf oder Verkauf von Immobilien eingesetzt werden.
Eine Wertermittlung kann jedoch nicht bei Vermögensauseinandersetzungen, zur Vorlage bei Gericht oder bei einer Behörde verwendet werden.
Die angegebenen Bruttopreise in Euro basieren jeweils auf einem Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 %.
Neben- und Sonderkosten
Für jeden Ortstermin werden Nebenkosten wie An- und Abfahrt des Sachverständigen auf deutschem Festland, Druckkosten, Porto und Telefonie pauschal mit
160,00 EUR netto bzw. 190,40 EUR brutto berechnet. Der Aufwand einer vergeblichen Anfahrt (Ortstermin nicht rechtzeitig abgesagt, mindestens 24 Stunden vorher, Ansprechpartner vor Ort nicht anwesend, Objekt nicht zugänglich) wird mit einer Nebenkostenpauschale abgerechnet. Als übliche Arbeitszeit gilt Montag bis Freitag von jeweils 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Ein Ausdruck und Versand der Verkehrswertermittlung bzw. überschlägigen Wertermittlung ist im Honorar abgegolten. Jeder weitere Ausdruck wird mit
30,00 EUR netto bzw. 35,70 EUR brutto berechnet. Eine Umschreibung der Rechnung aufgrund nicht korrekter Adressangaben im Auftragsschreiben wird jeweils mit
50,00 EUR netto bzw. 59,50 EUR brutto berechnet.
Werden zusätzlich zu den im Produktdatenblatt aufgeführten Leistungen Sonderleistungen ergänzend zum ursprünglichen Auftrag erbracht, wird jede Sachverständigenstunde wie folgt abgerechnet: Stundensatz je angefangene Stunde, zuzüglich Nebenkosten:
125,00 EUR netto bzw. 148,75 EUR brutto. Tagessatz, inklusive Nebenkosten:
1.200,00 EUR netto bzw. 1.428,00 EUR brutto.
Amtliche Gebühren, Abfragen von Kaufpreisen bzw. Marktberichten oder externe Kopiekosten werden auf Nachweis zusätzlich zum Honorar in Rechnung gestellt. Diese Kosten betragen in der Regel ca.
150,00 EUR netto bzw. 178,50 EUR brutto.
Sollte sich nach der Beauftragung auf Grundlage der Honorarabelle herausstellen, dass zur Immobilien- oder dem Ortstermin herausstellend, dass das zu bewertende Objekt unter die Kategorie der unten aufgeführten Sonderimmobilien fällt, behält sich der Sachverständige einen Rücktritt vom Angebot/Vertrag vor. Kosten für einen erfolgten Ortstermin werden auch in diesem Fall in Höhe einer Nebenkostenpauschale berechnet.
Sonderimmobilien (Gastronomie- und Beherbergungsimmobilien, Sozialimmobilien, Betreiber- bzw. Managementimmobilien, Immobilien für Kultur, Freizeit, Gewerbe- und Industrieareale) oder Bewertungsobjekte mit besonderer Schwierigkeitsstufe werden nach separaten Honorarangeboten abgerechnet.
Bitte kontaktieren Sie uns hierfür unter:
info@buchfelder.eu. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Die Bruttoangaben in Euro basieren jeweils auf einem Mehrwertsteuersatz i.H. von 19%.
Worauf warten Sie noch? Überlassen Sie unseren erfahrenen Sachverständigen Ihre Immobilienwertermittlung!

