Honorare und Auftragsübermittlung für Ihre Immobilienwertermittlung in Pegnitz, Bayreuth, Nürnberg und Umgebung

Honorare und Auftragsübermittlung für Ihre Immobilienwertermittlung in Pegnitz, Bayreuth, Nürnberg und Umgebung

 Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu unseren Honorartabellen, unserem Leistungsumfang sowie zu potenziellen Neben- und Sonderkosten. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne jederzeit an.

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Honorartabelle zur Immobilienwertermittlung

Leistungsumfang und Preise:

Nachfolgend finden Sie die Honorartabellen für unsere Wertermittlungsleistungen. Das Honorar berechnet sich jeweils nach dem unbelasteten und ungekürzten Wert. Berücksichtigung von Rechten / Lasten (z. B. Leitungsrecht, Wegerecht, Überbau, Nießbrauch, Baulast etc.) und Besonderheiten nach Aufwand mit durchschnittlicher Immobilienwertermittlung:

Verkehrswertgutachten / Überschlägige Wertermittlung: 125,00 EUR netto bzw. 148,75 EUR brutto je Stunde.

Mit der Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 500,00 EUR netto bzw. 595,00 EUR brutto zu leisten.

Honorartabelle für Verkehrswertermittlungen ab 01.01.2023 

Ermittelter und unbelasteter Wert (EUR) Honorar für Verkehrswertermittlung netto zzgl. Nebenkosten (EUR) Honorar für Verkehrswertermittlung brutto zzgl. Nebenkosten (EUR)
bis 200.000 1.350,00 1.606,50
250.000 1.595,00 1.898,05
300.000 1.695,00 2.017,05
350.000 1.795,00 2.136,05
400.000 1.895,00 2.255,05
450.000 1.995,00 2.374,05
500.000 2.250,00 2.677,50
750.000 2.500,00 2.975,00
1.000.000 2.800,00 3.332,00
1.250.000 3.000,00 3.570,00
1.500.000 3.250,00 3.867,50
1.750.000 3.500,00 4.165,00
2.000.000 3.750,00 4.462,50
2.250.000 4.000,00 4.760,00
2.500.000 4.250,00 5.057,50
über 3.000.0000 nach Vereinbarung

Honorartabelle für überschlägige Wertermittlungen ab 01.01.2023

Ermittelter und unbelasteter Wert (EUR) Honorar für überschlägige Wertermittlung netto zzgl. Nebenkosten (EUR) Honorar für überschlägige Wertermittlung brutto zzgl. Nebenkosten (EUR)
bis 200.000 1.050,00 1.249,50
250.000 1.120,00 1.332,80
300.000 1.195,00 1.422,05
350.000 1.275,00 1.517,25
400.000 1.345,00 1.600,55
450.000 1.435,00 1.707,65
500.000 1.595,00 1.898,05
750.000 1.760,00 2.094,40
1.000.000 1.960,00 2.332,40
1.250.000 2.100,00 2.499,00
1.500.000 2.275,00 2.707,25
1.750.000 2.450,00 2.915,50
2.000.000 2.625,00 3.123,75
2.250.000 2.800,00 3.332,00
2.500.000 3.000,00 3.570,00
über 3.000.000. nach Vereinbarung

In einer überschlägigen Wertermittlung ist lediglich eine kurze und stichpunktartige Beschreibung der wesentlichen Grundstücks- und

Gebäudemerkmale beinhaltet. Eine Erläuterung der gewählten Wertermittlungsverfahren und der verwendeten Fachbegriffe wird nicht beigefügt. Überschlägige Wertermittlungen können zur Vermögensübersicht sowie für den Kauf oder Verkauf verwendet werden, allerdings nicht für Vermögensauseinandersetzungen oder zur Vorlage beim Gericht oder einer Behörde.

Die Bruttoangaben in Euro basieren jeweils auf einem gesetzlichen Mehrwertsteuersatz von derzeit 19 %.

Neben- und Sonderkosten

Bei Ortstermin berechnen wir Nebenkosten wie An- und Abfahrt des Sachverständigen auf deutschem Festland, Druckkosten, Porto und Telefonie pauschal mit 160,00 EUR netto bzw. 190,40 EUR brutto.

Zusätzlich zum Honorar werden amtliche Gebühren oder externe Kopierkosten in Rechnung gestellt. Sonderleistungen werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und der Beauftragung durch den Auftraggeber hin ausgeführt.

Der Aufwand einer vergeblichen Anfahrt (Ortstermin nicht rechtzeitig abgesagt (mind. 24 Stunden vorher), Ansprechpartner vor Ort nicht anwesend, Objekt nicht zugänglich) wird mit einer Nebenkostenpauschale abgerechnet.

Falls sich nach Erhalt der Unterlagen zur Immobilie oder beim Ortstermin herausstellt, dass das zu bewertende Objekt unter die Kategorie der unten aufgeführten Sonderimmobilien fällt, behält sich der Sachverständige einen Rücktritt vom Angebot / Vertrag vor. In diesem Fall werden die Kosten für einen erfolgten Ortstermin ebenfalls in einer Nebenkostenpauschale berechnet.

Im Honorar inbegriffen ist ein Ausdruck und Versand der Verkehrswertermittlung bzw. der überschlägigen Wertermittlung. Jeder weitere Ausdruck wird mit 30,00 EUR netto bzw. 35,70 EUR brutto berechnet.

Sonderimmobilien (Gastronomie- und Beherbergungsimmobilien, Sozialimmobilien, Betreiber- bzw. Managementimmobilien, Immobilien für Kultur oder Freizeit, Gewerbe- und Industrieareale) oder Bewertungsobjekte mit besonderer Schwierigkeitsstufe werden nach

separaten Honorarangeboten abgerechnet.

Falls Sie eine Umschreibung der Rechnung aufgrund nicht korrekter Adressangaben im Auftragsschreiben anfordern, wird diese jeweils mit 50,00 EUR netto bzw. 59,50 EUR brutto berechnet.

Zusätzlich beanspruchte Sonderleistungen ergänzend zum ursprünglichen Auftrag erbracht, werden wie folgt abgerechnet: 

  • Stundensatz je angefangener Stunde, zzgl. Nebenkosten: 125,00 EUR netto bzw. 148,75 EUR brutto
  • Tagessatz, inkl. Nebenkosten: 1.200,00 EUR netto bzw. 1.428,00 EUR brutto

Die Bruttoangaben in Euro basieren jeweils auf einem gesetzlichen Mehrwertsteuersatz von derzeit 19 %.

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