Honorartabelle
Immobilienwertermittlung
Leistungsumfang und Preise
Der genaue Leistungsumfang der jeweiligen Produkte wird in der nachfolgend aufgeführten Produktdatenblatt beschrieben: |
Zwischenwerte werden linear interpoliert. Das Honorar berechnet sich jeweils nach dem unbelasteten und ungekürzten Wert. Berücksichtigung von Rechten/Lasten (z.B. Leitungsrecht, Wegerecht, Überbau, Nießbrauch, Baulast etc.) und Besonderheiten nach Aufwand mit
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Ø Immobilienwertermittlung – Verkehrswertgutachten/überschlägige Wertermittlung |
125,00 EUR netto bzw. 148,75 EUR brutto je Stunde |
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Anzahlung bei Auftragserteilung
Mit Auftragserteilung ist eine Anzahlung von |
500,00 EUR netto bzw. 595,00 EUR brutto zu leisten. |
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Honorartabelle Verkehrswertermittlung ab 01.01.2021
ermittelter und unbelasteter Wert (EUR) |
Honorar Verkehrswertermittlung netto zzgl. Nebenkosten (EUR) |
Honorar Verkehrswertermittlung brutto zzgl. Nebenkosten (EUR) |
bis 200.000 |
1.250,00 |
1.487,50 |
250.000 |
1.495,00 |
1.779,05 |
300.000 |
1.595,00 |
1.898,05 |
350.000 |
1.695,00 |
2.172,50 |
400.000 |
1.795,00 |
2.136,05 |
450.000 |
1.895,00 |
2.255,05 |
500.000 |
1.995,00 |
2.374,05 |
750.000 |
2.250,00 |
2.677,50 |
1.000.000 |
2.500,00 |
2.975,00 |
1.250.000 |
2.800,00 |
3.332,00 |
1.500.000 |
3.000,00 |
3.570,00 |
1.750.000 |
3.250,00 |
3.867,50 |
2.000.000 |
3.500,00 |
4.165,00 |
2.250.000 |
3.750,00 |
4.462,50 |
2.500.000 |
4.000,00 |
4.760,00 |
über 3.000.0000 |
nach Vereinbarung |
Honorartabelle überschlägige Wertermittlung ab 01.01.2021
ermittelter und unbelasteter Wert (EUR) |
Honorar überschlägige Wertermittlung netto zzgl. Nebenkosten (EUR) |
Honorar überschlägige Wertermittlung brutto zzgl. Nebenkosten (EUR) |
bis 200.000 |
950,00 |
1.130,50 |
250.000 |
1.050,00 |
1.249,50 |
300.000 |
1.120,00 |
1.332,80 |
350.000 |
1.195,00 |
1.422,05 |
400.000 |
1.275,00 |
1.517,25 |
450.000 |
1.345,00 |
1.600,55 |
500.000 |
1.435,00 |
1.707,65 |
750.000 |
1.595,00 |
1.898,05 |
1.000.000 |
1.760,00 |
2.094,40 |
1.250.000 |
1.960,00 |
2.332,40 |
1.500.000 |
2.100,00 |
2.499,00 |
1.750.000 |
2.275,00 |
2.707,25 |
2.000.000 |
2.450,00 |
2.915,50 |
über 2.250.000 |
nach Vereinbarung |
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Eine überschlägige Wertermittlung beinhaltet lediglich eine kurze und stichpunktartige Beschreibung der wesentlichen Grundstücks- und Gebäudemerkmale. Auf Erläuterungen der gewählten Wertermittlungsverfahren und der verwendeten Fachbegriffe wird verzichtet. Die überschlägige Wertermittlung kann eingesetzt werden zur Vermögensübersicht sowie für Kauf oder Verkauf. |
Eine überschlägige Wertermittlung kann jedoch nicht verwendet werden bei Vermögensauseinandersetzungen, zur Vorlage bei Gericht oder bei einer Behörde.
Die Bruttoangaben in Euro basieren jeweils auf einem Mehrwertsteuersatz i.H. von 19%. |
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Neben- und Sonderkosten
Für jeden Ortstermin werden Nebenkosten wie An- und Abfahrt des Sachverständigen auf deutschem Festland, Druckkosten, Porto und Telefonie pauschal mit |
Amtliche Gebühren oder externe Kopierkosten werden auf Nachweis zusätzlich zum Honorar in Rechnung gestellt.
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160,00 EUR netto bzw. 190,40 EUR brutto berechnet. |
Die Erbringung von Sonderleistungen bedarf der schrift- |
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lichen Vereinbarung und der Beauftragung durch den Auftraggeber.
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Der Aufwand einer vergeblichen Anfahrt (Ortstermin nicht rechtzeitig abgesagt (mind. 24 Stunden vorher), Ansprechpartner vor Ort nicht anwesend, Objekt nicht zugänglich) wird mit einer Nebenkostenpauschale abgerechnet.
Als übliche Arbeitszeit gilt Montag bis Freitag von jeweils 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. |
Sollte sich nach der Beauftragung auf Grundlage der Honorartabelle, nach Erhalt der Unterlagen zur Immobilie oder beim Ortstermin herausstellen, dass das zu bewertende Objekt unter die Kategorie der unten aufgeführten Sonderimmobilien fällt, behält sich der Sachverständige einen Rücktritt vom Angebot/Vertrag vor. Kosten für einen erfolgten Ortstermin werden auch in diesem Fall in Höhe einer Nebenkostenpauschale berechnet.
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Ein Ausdruck und Versand der Verkehrswertermittlung bzw. überschlägigen Wertermittlung ist im Honorar abgegolten. Jeder weitere Ausdruck wird mit
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Sonderimmobilien (Gastronomie- und Beherbergungsimmobilien, Sozialimmobilien, Betreiber- bzw. Managementimmobilien, Immobilien für Kultur oder Freizeit, Gewerbe- und Industrieareale) oder Bewertungsobjekte mit |
30,00 EUR netto bzw. 35,70 EUR brutto berechnet. |
besonderer Schwierigkeitsstufe werden nach separaten |
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Honorarangeboten abgerechnet. |
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Eine Umschreibung der Rechnung aufgrund nicht korrekter Adressangaben im Auftragsschreiben wird jeweils mit |
Bitte kontaktieren Sie uns hierfür unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. |
50,00 EUR netto bzw. 59,50 EUR brutto berechnet. |
Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. |
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Werden zusätzlich zu den im Produktdatenblatt aufgeführten Leistungen Sonderleistungen ergänzend zum ursprünglichen Auftrag erbracht, wird jede Sachverständigenstunde wie folgt abgerechnet:
Ø Stundensatz je angefangene Stunde, zuzüglich Nebenkosten
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125,00 EUR netto bzw. 148,75 EUR brutto |
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Ø Tagessatz, inklusive Nebenkosten
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1.200,00 EUR netto bzw. 1.428,00 EUR brutto |
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Die Bruttoangaben in Euro basieren jeweils auf einem Mehrwertsteuersatz i.H. von 19%. |
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